Gute Karten für Ihre Unabhängigkeit – weltweit!

Ergänzen Sie Ihre weltweit einsetzbare VR-BankCard mit unseren Kreditkarten:

  • Kreditkarten genießen als bargeldloses Zahlungsmittel international die höchste Akzeptanz
  • bei mehr als 30 Millionen Geschäften, Kaufhäusern, Hotels, Reiseunternehmen und Restaurants sind Sie mit unseren Kreditkarten und Ihrer Unterschrift jederzeit zahlungsfähig und finanziell beweglich
  • Zinsvorteile durch monatliche Abrechnung und Einzug („Charge“) in einer Summe – oft mehrere Wochen nach den Zahlungen
  • Kontrolle und Überblick durch Umsatzbeleg und übersichtliche Zusammenstellung auf der Abrechnung
  • sicherer als Bargeld – bei Verlust einfach die Karte sperren lassen:
    Sperren per Telefon Mastercard/VISA Card 01805 / 58 52 52

Unsere Kreditkarten fallen aus dem Rahmen – in jeder Hinsicht!

Unsere Kreditkartenpro­dukte

Sämtliche Kartenprodukte sind als MasterCard oder VISA erhältlich.

ClassicCard

Verkehrsmittel-Unfall Versicherung

Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen weltweit in öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotels. Werden Reise- und Rundflüge, öffentliche Verkehrsmittel, Mietwagen sowie Hotels mit der ClassicCard bezahlt, besteht Unfallversiche­rungsschutz während der Benutzung dieser Verkehrsmittel und während des Aufenthalts auf dem Hotelgelände.

Die Versicherungssummen betragen je versicherter Person 255.646 EUR im Todesfall und bis zu 255.646 EUR im Invaliditätsfall, Bergungskosten bis zu 7.670 EUR, Krankenhaustagegeld von 25,57 EUR pro Tag sowie Kurbeihilfe bis zu 1.023 EUR. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung 5.113 EUR. Diese Leistungen gelten zusätzlich zu etwaigen bereits bestehenden Unfallversiche­rungen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 1)
Geltungsbereich: weltweit

Fahrzeug mieten und Geld sparen

Auf www.mein-ferienauto.de haben Sie die Möglichkeit sich für Ihren Urlaubsort ein Fahrzeug Ihrer Wahl zu mieten. Bei Buchungen mit Ihrer Classic-Karte sparen Sie obendrein auch noch 10,–- EUR. Geben Sie einfach im Feld „Gutschein-Code“ die ersten sechs Ziffern Ihrer Kreditkartennummer ein. Der Mietpreis wird dann automatisch um 10,–- EUR reduziert. Aus einer Liste mit nach Preis sortierten Mietwagen können Sie Ihre gewünschte Mietwagen-Kategorie wählen. Buchen Sie Mietwagen in über 80 Urlaubsländern bei international renommierten sowie lokalen Autovermietungen.

ShoppingCard

Shop Garant

Der Versicherungsschutz umfasst die Zerstörung, Beschädigung und bestimmte Verluste wie bei Einbruchsdiebstahl oder Raub von versicherten Sachen, die vom Karteninhaber mittels Kreditkarte gekauft wurden.

Die Höchstentschädigung beträgt 1.500 EUR je Schadenfall, jedoch maximal 6.000 EUR pro Jahr. Der Selbstbehalt je Versicherungsfall beträgt 100 EUR. Der Versicherungsschutz besteht nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden Versicherungen. Er besteht ab Übergabe der Sache beim Kauf und endet nach 90 Tagen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Karteninhaber
Geltungsbereich: deutschlandweit

Garantieverlänge­rung

Beim Kauf von Haushaltsgeräten per Kreditkarte mit einer Herstellergarantie von bis zu drei Jahren verlängert sich diese um ein weiteres Jahr.

Die Höchstentschädigung beträgt 1.500 EUR je Schadenfall, jedoch maximal 15.000 EUR pro Jahr. Der Selbstbehalt pro Artikel beträgt 40 EUR.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Karteninhaber
Geltungsbereich: deutschlandweit

Zahlungskarten­schutz

Kartenregistrierung und Sperrservice

Der ShoppingCard-Inhaber kann sämtliche Kredit- und andere Zahlungskarten (z.B. VR-BankCard) registrieren lassen. Bei Verlust einer oder mehrerer dieser Karten genügt dann ein einziger Anruf bei der 24h-Notfall-Hotline, um die registrierte/n Karte/n sperren zu lassen. Alle in Deutschland auf den Namen des Kunden ausgestellten Karten können registriert und gesperrt werden.

Wenn der Herausgeber diese Möglichkeit vorsieht, können auch Ersatzkarten beantragt werden.

- Kartenregistrierung und Sperrservice: (0180) 1 – 111161 (bundesweit zum Ortstarif) – Aus dem Ausland: +49 4041360261 (auch als R-Gespräch möglich)

Voraussetzungen: unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Karteninhaber
Geltungsbereich: deutschlandweit

PrePaid 2GO Card

Die 2Go Card ist eine Zahlungskarte auf Guthabenbasis. Das heißt: bevor Sie bequem mit der 2Go Card bezahlen können, muss sie aufgeladen werden. Damit behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Finanzen. Wenn Ihr Kartenguthaben zur Neige geht, können Sie es einfach durch eine Überweisung von Ihrem Girokonto wieder aufladen. Mit Ihrer 2Go Card haben Sie es immer passend! Denn mit ihr können Sie im Handel in Deutschland, Europa und der ganzen Welt bezahlen. Im Internet können Sie mit Ihrer 2Go Card auch überall bezahlen, wo sie akzeptiert wird. Und weltweit können Sie sich an über einer Million Geldautomaten mit Bargeld versorgen.

Eine 2Go Card kann grundsätzlich jeder bekommen, der älter als zwölf Jahre ist. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, müssen Ihre Eltern der Kartenausstellung zustimmen.

2Go Card von VISA oder MasterCard eignen sich besonders für:

  • Jugendliche, Auszubildende und Studenten, die die Vorteile von VISA oder MasterCard nutzen möchten, aber noch keine Kreditkarte bekommen (für Schüleraustausch, Studium, Reisen)
  • Online-Shopper, die sicher im Internet einkaufen möchten (Internet-Shops, Musikdownloads, Online-Spiele)
  • Reisende, die unabhängig von Bargeld sein möchten
  • Eltern, die Ihren Kindern den verantwortungsvo­llen Umgang mit Geld und Zahlungskarten beibringen möchten
  • Alle, die weltweit sicher bargeldlos zahlen möchten

Viele gute Gründe sprechen für eine 2Go Card:

Sicherer als Bargeld

Viele Menschen möchten es vermeiden, größere Summen in bar bei sich zu haben. Mit einer 2Go Card brauchen Sie sich darum nie wieder Sorgen zu machen. Denn eine 2Go Card von VISA oder MasterCard ist – ebenso wie Kreditkarten – sicherer als Bargeld. Ihre Kartenzahlungen autorisieren Sie mit Ihrer Unterschrift oder der Eingabe Ihrer PIN. Für den Fall, dass Sie Ihre Karte verlieren oder Ihnen gestohlen wird, können Sie die Karte einfach mit einem Anruf bei Ihrer Bank sperren lassen. So ist Ihr Guthaben sicher.

Besonders geeignet zum Bezahlen im Internet

Gerade im Internet ist Sicherheit beim Bezahlen entscheidend. Deshalb verfügt die 2Go Card auch über die „Kartenprüfnummer“ auf der Rückseite der Karte. Die Eingabe der Kartenprüfnummer erhöht die Sicherheit im Internet und wird von vielen Onlinehändlern abgefragt. Außerdem haben Sie mit der 2Go Card die Gewissheit, dass nie mehr Geld von der Karte abgebucht werden kann, als Sie aufgeladen haben.

2Go Card – ohne SCHUFA

Ein Überziehen der Karte ist dank dem PrePaid-Prinzip nicht möglich. Man bekommt also auch keinen Kredit gewährt. Aus diesem Grund werden 2Go Cards ohne SCHUFA- Auskunft und Einkommensnachweise gewährt. Um zu verhindern, dass mit einer 2Go Card mehr ausgegeben wird, als Guthaben vorhanden ist, müssen alle Transaktionen elektronisch autorisiert werden. Daher kann die 2Go Card zu Ihrer Sicherheit nicht an sogenannten „Ritsch-Ratsch“-Geräten eingesetzt werden. Sie können Ihre 2Go Card bequem per Überweisung oder Dauerauftrag aufladen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass Aufladungen in der Regel nach 2 Bankarbeitstagen verfügbar und Umsätze im OnlineBanking erst nach der Einreichung durch den Händler sichtbar sind, was unter Umständen auch einige Tage dauern kann.

Bitte geben Sie in jedem Fall bei der Aufladung alle folgenden Informationen in den Überweisungsträger
Empfänger Volksbank Plochingen eG
Gutschriftskonto* 9811200017
Bankleitzahl 61191310
Institut Volksbank Plochingen eG
Maximaleinzahlung 2.000,– EUR
Verwendungszweck Kartennummer beginnend am Anfang der 1. Zeile und ohne Leerzeichen zwischen den Ziffern, keinen Text vor der Kartennummer

*Sie finden das Einzahlungskonto und die BLZ für Ihre erste Überweisung auf Ihrem Kartenantrag und später ganz einfach auf jeder Abrechnung. Der zur Verfügung stehende Betrag kann bei der Servicenummer 01805/585252 (14 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen) erfragt werden.

Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch:

Für Ihre Sperr-Meldung steht Ihnen eine 24-Stunden-Servicenummer zur Verfügung: 01805/585252 (0,14€/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarif abweichend)

Verkehrsmittel-Unfall Versicherung

Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen weltweit in öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotels. Werden Reise- und Rundflüge, öffentliche Verkehrsmittel, Mietwagen sowie Hotels mit der ClassicCard bezahlt, besteht Unfallversiche­rungsschutz während der Benutzung dieser Verkehrsmittel und während des Aufenthalts auf dem Hotelgelände.

Die Versicherungssummen betragen je versicherter Person 255.646 EUR im Todesfall und bis zu 255.646 EUR im Invaliditätsfall, Bergungskosten bis zu 7.670 EUR, Krankenhaustagegeld von 25,57 EUR pro Tag sowie Kurbeihilfe bis zu 1.023 EUR. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung 5.113 EUR. Diese Leistungen gelten zusätzlich zu etwaigen bereits bestehenden Unfallversiche­rungen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 1)
Geltungsbereich: weltweit

ReiseCard

Reiserücktrit­tskosten-Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn die Reiseunfähigkeit des Versicherten zu erwarten ist oder dem Versicherten der Antritt der Reise bzw. ihre Beendigung nicht zugemutet werden kann. Gründe dafür können sein: unerwartete Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod des Versicherten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister. Im Versicherungsfall wird Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für die vertraglich geschuldeten Reiserücktrit­tskosten geleistet. Bei Abbruch der Reise für zusätzliche Rückreisekosten und für Aufwendungen von gebuchten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Höchstversiche­rungssummen betragen 10.000 EUR je Familie und Schadenfall, jedoch maximal 5.000 EUR je versicherter Person und Schadenfall. Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 100 EUR. Der Versicherungsschutz besteht nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden Versicherungen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 2)
Geltungsbereich: weltweit

Reisebuchungsser­vice mit 5% Rückvergütung

Das ReiseCard Service-Center steht als vollwertiges telefonisches Reisebüro zur Verfügung. Der ReiseCard-Inhaber kann jede gewünschte Reise der großen Reiseunternehmen über den Reisepartner RCI buchen. Dabei erhält er durch seine Volksbank Raiffeisenbank auf jede gebuchte Reise 5 % vom Reisepreis auf sein Girokonto zurückerstattet. Dabei sind lediglich Steuern (z.B. Flughafensteuern), Gebühren oder vergleichbare Aufschläge von der Erstattung ausgenommen. Die Bezahlung der gebuchten Reise erfolgt automatisch mit der ReiseCard. Die Ermäßigung gilt auch für Flugtickets, Hotel- und Mietwagenbuchungen, Kreuzfahrten, Ferienhäuser etc. Telefon: (0180) 1 – 222261 (Mo.-Fr. 8–20 Uhr und Sa. 9–13 Uhr, bundesweit zum Ortstarif)

Voraussetzungen: abhängig von Buchung über das Service-Center
Berechtigte: Karteninhaber
Geltungsbereich: weltweit

Reisegepäckver­sicherung

Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks u.a. durch Einbruch, Raub, Mut- oder Böswilligkeit Dritter. Im Versicherungsfall wird je nach Wert des Reisegepäcks geleistet. Die Erstrisikosumme beträgt 3.500 EUR je Familie und Schadenfall, jedoch maximal 1.500 EUR je versicherter Person und Schadenfall. Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 100 EUR. Der Versicherungsschutz besteht nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden Versicherungen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 2)
Geltungsbereich: weltweit

Reise-Service-Hotline

Der Kunde kann bei Notfällen auf Auslandsreisen rund um die Uhr folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

- Medizinischer Notfallservice mit Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort, Benennung deutschsprachiger und/oder englischsprachiger Ärzte und sonstiger Nothelfer vor Ort einschließlich prophylaktischer Impfberatung – Telefonischer Online-Dolmetschersupport bei Arzt-, Krankenhaus- oder Behördenbesuchen, Vermittlung von Dolmetschern und Übersetzern – Juristischer Notfallservice durch Benennung von deutschsprachigen und/oder englischsprachigen Rechtsanwälten vor Ort, Dolmetschern sowie die Herstellung von Kontakten zu Botschaften und Konsulaten vor Ort – Hilfestellung bei Verlust von Reisezahlungsmit­teln im Ausland in Finanziellen Notlagen, bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen durch Kontakt zur Hausbank oder nach Ablauf von 24 Stunden durch Zurverfügungste­llung eines Darlehens bis zu 1.500 EUR – Chauffeur- und Ersatzfahrerver­mittlung – Telefon: (0611) 999 – 333

Golf Fee Card

Golf Fee Card – Die Kreditkarte für Golfer

Genießen Sie viele praktische Mehrwertleistun­gen:

  • Bis zu 50% reduziertes Greenfee auf über 2.300 Golfplätzen weltweit
  • Vergünstigungen bis zu 50% in 2.500 Luxushotels und Golf Resorts in 112 Ländern
  • Bis zu 30% Ermäßigung bei renommierten Autovermietungen
  • Preisvorteil beim Einkauf Ihrer Golfausrüstung bei ausgewählten Partnerunternehmen
  • Edle Tropfen und kostbare Antiquitäten zu Sonderkonditionen
  • Restaurant-Gutscheine
  • Nachlässe auf Skipässe und Bergbahntickets
  • Newsletter mit interessanten Neuigkeiten und attraktiven Reiseofferten
  • Bequeme Onlinereservierung via www.golfcard.de
  • GOLF FEE CARD®-Turniere (mehr hierzu unter www.golfcard.de)
  • Der internat. GOLF FEE CARD® Guide wird Ihnen bei Vertragsabschluss zugesandt.

Alle Golfclubs, Hotels und sonstige Partner mit ihren individuellen Konditionen finden Sie tagesaktuell auf der Website: www.golfcard.de.

Verkehrsmittel-Unfall Versicherung

Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen weltweit in öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotels. Werden Reise- und Rundflüge, öffentliche Verkehrsmittel, Mietwagen sowie Hotels mit der ClassicCard bezahlt, besteht Unfallversiche­rungsschutz während der Benutzung dieser Verkehrsmittel und während des Aufenthalts auf dem Hotelgelände.

Die Versicherungssummen betragen je versicherter Person 255.646 EUR im Todesfall und bis zu 255.646 EUR im Invaliditätsfall, Bergungskosten bis zu 7.670 EUR, Krankenhaustagegeld von 25,57 EUR pro Tag sowie Kurbeihilfe bis zu 1.023 EUR. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung 5.113 EUR. Diese Leistungen gelten zusätzlich zu etwaigen bereits bestehenden Unfallversiche­rungen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 1)
Geltungsbereich: weltweit

Auslandsreise-Krankenversiche­rung

Der Versicherungsschutz umfasst die Kostenübernahme bei im Ausland akut eintretenden Krankheiten oder Unfallfolgen für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung und Krankenhausbe­handlung, einschließlich Arznei- und Heilmitteln sowie schmerzstillender Zahnbehandlungen und Reparatur von Zahnersatz. Der Versicherte kann unter den im Aufenthaltsland für Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten sowie den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen, frei wählen. Versicherungsschutz besteht für die jeweils ersten 45 Tage einer vorübergehenden Auslandsreise (dienstlich oder privat). Verlängerungen sind gegen gesonderte Berechnung möglich.

Voraussetzungen: unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 1)
Geltungsbereich: weltweit (exkl. Deutschland)

Reiserücktrit­tskosten-Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn die Reiseunfähigkeit des Versicherten zu erwarten ist oder dem Versicherten der Antritt der Reise bzw. ihre Beendigung nicht zugemutet werden kann. Gründe dafür können sein: unerwartete Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod des Versicherten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister. Im Versicherungsfall wird Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für die vertraglich geschuldeten Reiserücktrit­tskosten geleistet. Bei Abbruch der Reise für zusätzliche Rückreisekosten und für Aufwendungen von gebuchten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Höchstversiche­rungssummen betragen 10.000 EUR je Familie und Schadenfall, jedoch maximal 5.000 EUR je versicherter Person und Schadenfall. Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 100 EUR. Der Versicherungsschutz besteht nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden Versicherungen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 2)
Geltungsbereich: weltweit

GoldCard

Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung

Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen weltweit in öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotels. Werden Reise- und Rundflüge, öffentliche Verkehrsmittel, Mietwagen sowie Hotels mit der ClassicCard bezahlt, besteht Unfallversiche­rungsschutz während der Benutzung dieser Verkehrsmittel und während des Aufenthalts auf dem Hotelgelände.

Die Versicherungssummen

Die Versicherungssummen betragen je versicherter Person 255.646 EUR im Todesfall und bis zu 255.646 EUR im Invaliditätsfall, Bergungskosten bis zu 7.670 EUR, Krankenhaustagegeld von 25,57 EUR pro Tag sowie Kurbeihilfe bis zu 1.023 EUR. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung 5.113 EUR. Diese Leistungen gelten zusätzlich zu etwaigen bereits bestehenden Unfallversiche­rungen.

Voraussetzungen: abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 1)
Geltungsbereich: weltweit

Auslandsreise-Krankenversiche­rung

Der Versicherungsschutz umfasst die Kostenübernahme bei im Ausland akut eintretenden Krankheiten oder Unfallfolgen für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung und Krankenhausbe­handlung, einschließlich Arznei- und Heilmitteln sowie schmerzstillender Zahnbehandlungen und Reparatur von Zahnersatz. Der Versicherte kann unter den im Aufenthaltsland für Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten sowie den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen, frei wählen. Versicherungsschutz besteht für die jeweils ersten 45 Tage einer vorübergehenden Auslandsreise (dienstlich oder privat). Verlängerungen sind gegen gesonderte Berechnung möglich.

Voraussetzungen: unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 1)
Geltungsbereich: weltweit (exkl. Deutschland)

Auslandsreise-Schutzbrief-Versicherung

Versichert sind die vom Karteninhaber benutzten Pkws, Krafträder mit amtlichem Kennzeichen und Wohnmobile. Bei Panne oder Unfall werden z.B. die folgenden Kosten übernommen:

  • für Pannen- oder Unfallhilfe am Schadensort bis zu 100 EUR
  • Abschleppkosten bis zu 150 EUR
  • Bergungskosten in voller Höhe
  • Bahn-/Lufttransport von notwendigen Ersatzteilen
  • Übernachtungskosten für die Dauer der Fahrzeugreparatur bis 35 EUR pro Person/Nacht für max. 3 Übernachtungen
  • Fahrtkosten für die Rückfahrt oder Weiterfahrt zum Zielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Kosten für einen Mietwagen bis 50 EUR/Tag für max. 7 Tage

Voraussetzungen: unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 2)
Geltungsbereich: europaweit (exkl. Deutschland)

Reise-Service-Versicherung

In Notfällen werden z.B. folgende Beistandsleistungen oder Entschädigungen erbracht:

  • Hilfestellung im Krankheitsfall z.B. durch Benennung eines deutschsprachigen Arztes
  • Kostenübernah­megarantie: zurückzuzahlende Vorlage gegenüber dem Krankenhaus in Höhe von bis zu 12.500 EUR, um sofortige Behandlung sicherzustellen
  • Hilfe bei Rücktransport bzw. Heimreise: Organisation medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransporte zum Wohnort oder in eine Klinik inkl. Kostenübernahme. Falls erforderlich, persönliche Begleitung – auch durch nahe stehende Person – von Kindern bis zu 15 Jahren auf der Heimreise inkl. Mehrkostenübernahme
  • Krankenbesuch im Ausland: bei Krankenhausau­fenthalt von mehr als 10 Tagen Organisation und Kostenübernahme für Hin- und Rückreise einer nahe stehenden Person
  • Schutz im Todesfall: Überführung zum Bestattungsort oder Übernahme der Bestattungskosten vor Ort
  • Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen: Organisation inkl. Kostenübernahme bis 2.500 EUR
  • Schutz bei Strafverfolgun­gsmaßnahmen: zurückzuzahlende Vorlage von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu 2.500 EUR sowie Kautionsvorlage bis zu 12.500 EUR
  • Unterstützung bei Verlust von Reisedokumenten oder –zahlungsmitteln und ggf. Zurverfügungste­llung eines rückzahlbaren Betrages von bis zu 1.500 EUR

Voraussetzungen: unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte: Familie 2)
Geltungsbereich: weltweit (exkl. Deutschland)

Reiserücktrit­tskosten-Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn die Reiseunfähigkeit des Versicherten zu erwarten ist oder dem Versicherten der Antritt der Reise bzw. ihre Beendigung nicht zugemutet werden kann. Gründe dafür können sein: unerwartete Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod des Versicherten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister. Im Versicherungsfall wird Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für die vertraglich geschuldeten Reiserücktrit­tskosten geleistet. Bei Abbruch der Reise für zusätzliche Rückreisekosten und für Aufwendungen von gebuchten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Höchstversiche­rungssummen betragen 10.000 EUR je Familie und Schadenfall, jedoch maximal 5.000 EUR je versicherter Person und Schadenfall. Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 100 EUR. Der Versicherungsschutz besteht nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden Versicherungen.

Voraussetzungen: Keine. Die Leistung ist unabhängig von der Bezahlung mit der GoldCard, der reine Besitz der Karte zum Zeitpunkt der Buchung und der Leistungsinan­spruchnahme genügt.
Berechtigte: Familie 2)
Geltungsbereich: weltweit

Bei Urlaubsplus kann telefonisch, per Fax, per eMail und Online gebucht werden. Unter www.vr-meinereise.de steht Ihnen als GoldCard-Kunde seit dem 01.06.2008 ein modernes Reiseportal mit umfangreichen Buchungsmöglichke­iten zur Verfügung. Im CallCenter sind nur ausgebildete Reiseverkehrskau­fleute tätig. Das Team erarbeitet kostenlos und unverbindlich Reiseangebote und versendet auf Wunsch Reisekataloge per Post.

Preise für Kreditkarten

Jahrespreise

  • ClassicCard 20,00 EUR
  • ShoppingCard / ReiseCard 40,00 EUR
  • PrePaid „2GO Card“ bis 18 Jahre im 1.Jahr 0,00 EUR
  • PrePaid „2GO Card“ Folgejahr 12,00 EUR
  • PrePaid „2GO Card“ ab 18 Jahre 20,00 EUR
  • GoldCard 50,00 EUR
  • GolfFeeCard Normal 95,00 EUR
  • GolfFeeCard Zusatz 60,00 EUR
  • Entgelt für den Auslandseinsatz bei Fremdwährungsum­sätzen (nicht für Transaktionen in Euro in den EU Staaten) 1 % vom Umsatz
  • Barabhebungsen­tgelte:
  • Verfügungen am Schalter 3,00 % mind. 5,00 EUR
  • Verfügungen am Geldautomat 3,00 % mind. 5,00 EUR

Zwischen folgend aufgeführten Kartendesigns können Sie im Kreditkartenantrag wählen:

  • ClassicCard, ShoppingCard und ReiseCard
ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard PrePaid, ClassicCard, SchoppingCard, ReiseCard
  • GoldCard
GoldCard

1) der/die Karteninhaber/-in; dessen/deren Ehegattin/Ehegatte; bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/L­ebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen

2) der/die Karteninhaber/-in; auf gemeinsamen Reisen dessen/deren Ehegattin/Ehegatte bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/L­ebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen; volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen


Die Hotline-Nummer des Kartenbetreibers gehört ins Reisegepäck!

  • auf Wunsch erhalten Sie umgehend innerhalb weniger Tage eine Ersatzkarte
  • Mehrwert durch Zusatzleistungen, speziell bei den Goldkarten
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