Testamentsvollstrec­kung

Die korrekte Umsetzung des letzten Willens erfordert ein großes Maß an Sorgfalt und umfangreiche Kenntnisse in der Nachlassabwicklung. Um eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten und Unstimmigkeiten unter den Erben zu vermeiden, empfiehlt sich oft die Einschaltung einer neutralen dritten Person – eines Testamentsvollstrec­kers.

Der Testamentsvollstrec­ker setzt die Anweisungen des Erblassers nach den Vorgaben seines Testaments um und kümmert sich dabei um die Erfüllung der darin gemachten Auflagen. Die Erben selbst können mit diesen Angelegenheiten oft schnell überfordert sein. Minderjährige oder pflegebedürftige Erben können die Nachlassabwicklung zum Beispiel nicht selbst übernehmen. Zudem erfordert es viel Zeit die Unterlagen des Erblassers zu sichten, Verträge zu prüfen, ein Nachlassverzeichnis und die Erbschaftsste­uererklärung zu erstellen oder auch den Haushalt aufzulösen.

Diese Aufgaben des Testamentsvollstrec­kers werden oft durch Notare ausgeübt, aber auch Banken sind aufgrund ihrer Erfahrung, Fachkenntnisse und Vertrauenswürdig­keit dafür besonders geeignet. Hier hängt die Testamentsvollstrec­kung an einer starken Organisation und nicht an einer Einzelperson.

Die Volksbank Plochingen eG ist bereits seit 100 Jahren für ihre Kunden da. Wir werden auch in Zukunft gewährleisten, dass Ihre letztwilligen Verfügungen und Wünsche im Falle einer Testamentsvollstrec­kung mit besonderem Sachverstand umgesetzt werden.

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