Einlagensicherung
Kurzinformation über die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)
Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.
Die Einlagen der Kunden sind in vollem Umfang geschützt
Die Sicherungseinrichtung des BVR ist durch eine Satzung geregelt. Alle angeschlossenen Banken leisten solidarisch Beiträge. Die angeschlossenen Banken selbst werden geschützt, insbesondere werden deren Liquidität und Solvenz gewährleistet; dadurch sind alle Einlagen der Kunden stets in vollem Umfang gesichert. Kunden sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen, also Nichtbanken. Einlagen sind im wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen.
Sicher und verläßlich seit über 60 Jahren
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken waren die ersten Kreditinstitute in Deutschland, die im Interesse ihrer Kunden und auch im eigenen Interesse Sicherungseinrichtungen schon in den dreißiger Jahren geschaffen haben. Seitdem hat es keinen einzigen Fall gegeben, in dem ein Kunde einen Verlust bei seinen Einlagen erlitten hat. Das Vertrauen auch des Gesetzgebers in die Verläßlichkeit der Sicherungseinrichtung des BVR kommt u.a. dadurch zum Ausdruck, dass er schon 1976 – im Rahmen der seinerzeitigen Überarbeitung des Kreditwesengesetzes – die Sicherungseinrichtung anerkannt hat. Dies wird noch besonders dadurch deutlich, dass aufgrund der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Mündelgelder auch bei den genossenschaftlichen Banken angelegt werden können, die der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen sind.
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