Der Elektronische Kontoauszug
Sparen Sie sich den Gang zum Kontoauszugsdrucker und rufen Sie Ihre Kontoauszüge im Elektronischen Format von zu Hause aus ab. Den Elektronischen Kontoauszug können Sie für Ihre Giro- und Tagesgeldkonten gleich hier beantragen.
Beachten Sie bitte auch hier die Abrufpflicht von 30 Kalendertagen. Bei Nichtabruf der Auszüge erstellen wir nach Ablauf des genannten Zeitraums einen Zwangsauszug der Ihnen für ein Entgelt von 1,–- EUR zugesendet wird.
Voraussetzung für den Elektronischen Kontoauszug:
- Ein für das OnlineBanking freigeschaltetes Konto mit PIN und TAN
- Die Freigabe des Elektronischen Kontoauszuges durch die Bank
→ Wie rufe ich meinen Elektronischen Kontoauszug ab?
Beachten Sie bitte:
- Wenn Sie sich für den Elektronischen Kontoauszug entschieden haben, ist ein Abruf der Kontoauszüge am Automaten nicht mehr möglich
- Dieser Service steht ausschließlich Privatkunden zur Verfügung. Leider haben wir keine Möglichkeit die Kontoauszüge in elektronischer Form Geschäftskunden zur Verfügung zu stellen. Laut § 147 AO gilt eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfrist. Bei Geschäftskunden gilt diesbezüglich laut § 147 AO:… Allein mit dem Ausdruck des elektronischen Kontoauszuges auf Papier genügt der Buchführungspflichtige nicht den nach § 147 AO bestehenden Aufbewahrungspflichten, da es sich um ein originär digitales Dokument handelt.
Anbei einen Auszug aus dem §147 AO:
→ Aufbewahrung von Online-Kontoauszügen
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