Auslandszahlun­gsverkehr

Informationen zur Datenübermittlung im SWIFT-Verfahren in die USA.

Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich am 8./9. November 2006 in Bremen
→ Kundeninformation

Auswirkungen und Umsetzung der EU-Verordnung über grenzüberschre­itende Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union zum 01. Juli 2003

Ab 01. Juli 2003 gilt die EU-Verordnung 2560/2001, welche die Entgeltgleichheit für Transaktionen in Euro innerhalb der Europäischen Union mit vergleichbaren inländischen Transaktionen vorschreibt, auch für den Bereich der grenzüberschre­itenden Überweisungen.

Die Verordnung regelt die Entgeltgleichheit zwischen grenzüberschre­itenden Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union (EU) und inländische Zahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 EUR. Mit der Verordnung wird der Grundsatz der gebührenmäßigen Gleichstellung für Zahlungen in Euro eingeführt. Danach darf ein preislicher Unterschied nicht allein dadurch bedingt sein, dass eine Zahlung eine Grenze überschreitet.

Die Verpflichtung zur Preisgleichstellung für grenzüberschre­itende Überweisungen gilt nur für die Zahlungen, bei denen die erforderlichen Mindestanforde­rungen erfüllt sind (automatische Leitfähigkeit (STP); nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung).

Diese Mindestanforde­rungen für „STP-Zahlungen“ umfassen die Angabe von IBAN „International Bank Account Number“ (Internationale Kontonummer des Begünstigten) und BIC „Bank Identifier Code“ (Internationale Bankleitzahl des Kreditinstituts des Begünstigten).

Wie kommen Sie als Kunde in den Genuss der kostengünstigen „EU-Standardüberwe­isung“?

Fragen Sie Ihren Bankberater nach dem entsprechenden Formular mit den folgenden Angaben:
  • es handelt sich um eine grenzüberschre­itende Überweisung innerhalb der Europäischen Union
  • die Überweisung lautet auf Euro bis zu einem Betrag von 50.000 EUR
  • Angabe der internationalen Kontonummer (IBAN) des Begünstigten und der internationalen Bankleitzahl (BIC) des Kreditinstituts des Begünstigten
  • Angabe des Namens und Vornamens des Begünstigten (oder Firma)
  • Entgeltteilung (=SHARE-Überweisung)! Bei der EU-Standardüberweisung trägt der Überweisende die Entgelte und Auslagen bei seinem Kreditinstitut und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte und Auslagen
  • mögliche Angabe eines Verwendungszweckes
  • Angabe des Überweisenden
  • Angabe der IBAN oder Kontonummer des Überweisenden. Bei grenzüberschre­itenden Überweisungen, welche nicht unter die EU-Verordnung fallen, bleiben unsere Entgelte und Auslagen auch nach dem 01. Juli 2003 unverändert.

Für welche Länder gilt die Verordnung?

Die Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
→ Länderliste

Effiziente Auslandszahlun­gsverkehrsabwic­klung

Die VR-NetWorld-Software PROFI cash unterstützt Sie bei der Zahlungsabwicklung ins Ausland. Neben der Verwaltung von Auslandzahlun­gsaufträgen können Sie mit Hilfe des Programms Auslandszahlun­gsverkehrsdate­ien (DTAZV) erstellen und online an uns übertragen.

PROFI cash ist Ihnen behilflich, immer die kostengünstigste Auftragsart für Ihre Zahlungen in das Ausland auszuwählen. Sei es nun eine TIPANET- oder SWIFT-Zahlung, die Sie in Auftrag geben wollen, PROFI cash unterstützt Sie bei der Ausführung. Zudem können Sie die AWV-Meldung für die Deutsche Bundesbank schnell und bequem erfassen und elektronisch senden. Eine manuelle Bearbeitung des Z1-Formulars entfällt; Sie haben somit keine Papierablage mehr.

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